AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Novelly Pictures, vertreten durch Shalom Osei-Bonsu, Salzmannstr. 8, 47167 Duisburg
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu an den Auftraggeber. Sie gelten für alle Verträge, die Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu mit seinem Auftraggeber schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.
1.3 Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn, Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu notwendig.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahmte, zustande.
Der Vertrag zwischen Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu und dem Auftraggeber kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen. Wenn vom Auftraggeber angefordert, erfolgt eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.
2.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu und dem Auftraggeber willigt der Auftraggeber in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.
2.3 Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu ist berechtigt, Dienste Dritter einzuholen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus anfallende Mehrkosten sind zu vergüten. Das Gleiche gilt auch für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu zurückzuführen sind. In dem Fall kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
3.3 Kosten, die in der Preiskalkulation für beispielsweise Reisen, Casting und Motivsuche aufgeführt sind, werden bei Auftragserteilung in voller Höhe vergütet.
3.4 Anderweitige Kosten, die unabhängig von der Dienstleistung angefallen sind, insbesondere bei Beauftragung Dritter, werden zusätzlich berechnet.
3.5 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.
3.6 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.
3.7 Befindet sich der Auftraggeber im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.
3.8 Erfolgt die Vergütung nicht rechtzeitig, so steht Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens sowie ein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen zu. Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
3.9 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
a) Für Stornierung, welche nach der fixen Auftragsbestätigung, jedoch vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt, hat der Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der vorgeleisteten Arbeit in Höhe von 1250€ zu bezahlen.
b) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.
c) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 15%, der Auftraggeber hat 85% der fixen Kosten zu bezahlen.
d) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen.
e) Für Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Drehtermin erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.
4. Abnahmepflicht
4.1 Der Zeitpunkt der Übergabe des Werkes wird zwischen dem Auftraggeber und Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu spätestens bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt und schriftlich im Angebot, per Schriftverkehr oder/und in einem separaten Timingdokument festgehalten. Die Übergabe der offenen Projektdaten, das sind Dateien, die zur Weiterverarbeitung eingesetzt werden wie Schnitt/Audio/Color Dateien der jeweiligen Bearbeitungsprogramme, sind nicht Teil des Angebotes.
4.2 Sollte der Zeitplan nicht eingehalten werden, so teilt Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu dem Auftraggeber über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung mit.
4.3 Sollte es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Herstellung des Werkes kommen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so wird der Übergabezeitpunkt mindestens um diesen Zeitraum verlängert.
4.4 Der Auftraggeber kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Auftraggeber zur Vorleistung verpflichtet.
4.5 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
4.6 Wird die Abnahme grundlos verweigert, so kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.7 Durch vorab gezeigte Arbeitsbeispiele wird dem Auftraggeber der Stil von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu vermittelt und im Konzept festgelegt. Der Auftraggeber kann die Abnahme wegen des Stils nicht verweigern.
5. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Auftraggebers
5.1 Ist bei Durchführung der Dienstleistung von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu eine Handlung des Auftraggebers erforderlich, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen.
5.2 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht, so kann Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu ihm hiernach eine angemessene Frist zur Nachholung der Handlung setzen.
5.3 Wird die Handlung von dem Auftraggeber nicht fristgerecht nachgeholt, so ist Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag gilt dann als aufgehoben. Der Zahlungsanspruch bleibt dabei unberührt.
6. Rechte des Auftraggebers/Gewährleistung
6.1 Dem Auftraggeber stehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Werkvertrag zu.
6.2 Der Auftraggeber hat zuerst das Recht auf Nacherfüllung geltend zu machen.
6.3 Hat der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungswünsche, so hat er die Kosten für den Mehraufwand zu tragen. Der Mehraufwand berechnet sich nach dem Tagessatz, der von Corporate Tales Fabian Schmid vorher festgelegt wird. Diese Anpassungswünsche sind nicht vom Gewährleistungsrecht gedeckt. Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu behält sich den Anspruch auf Vergütung für bereits begonnene Arbeiten vor.
6.4 Es ist grundsätzlich nicht möglich, kostenfreie Änderungen vorzunehmen, nachdem die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen und die Endversionen von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu fertiggestellt und geliefert wurden. Kostenfreie Änderungen können nur noch bei groben Fehlern erfolgen, die durch Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu bei der Produktion der Endversionen zusätzlich fehlerhaft hinzugefügt worden sind. Dazu gehört unter anderem falscher Name, fremdes Foto- oder Videomaterial, fehlerhafte Medien usw.
6.5 Sind Korrekturschleifen im Bezug auf die Herstellung des Werkes nicht näher vertraglich bestimmt, so werden dem zwei Korrekturschleife eingeräumt. Sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern wird dies mit einer Pauschale der Postproduktion (500,00 € netto) in Rechnung gestellt. Davon ausgenommen sind wesentliche Mängel, die das Werk für den Einsatzzweck unbrauchbar machen.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
7.1 Gegen Ansprüche von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu kann der Auftragnehmer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
7.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne die Zustimmung von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu an Dritte abzutreten.
8. Haftung
8.1 Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Der Auftraggeber stellt Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu von jeglicher Haftung wegen Betriebsstörung und in dem Zusammenhang verbundenen Folgen frei, wenn die Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen eigenen oder fremden Räumlichkeiten durchgeführt werden. Es gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu.
8.3 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
- a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
8.4 Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu haftet für den Verlust von Daten und/ oder Programmen nicht, insoweit der Auftraggeber eine rechtzeitige, erforderliche und dauerhafte Datensicherung unterlassen hat und der Schaden sich darauf beruht, weil er dadurch unterlassen hat, sicherzustellen, dass die verlorenen Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.5 Die Haftung beschränkt sich damit für den Datenverlust lediglich auf den typischen Datenwiederherstellungsaufwand, der bei sachgerechter Datensicherung eingetreten wäre.
8.6 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
9. Datenschutz und Datensicherheit
9.1 Daten des Auftraggebers werden zu eigenen Zwecken gespeichert. Dies umfasst die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen.
9.2 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt ihr vorheriges Einverständnis dazu. Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
9.3 Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang stellt der Auftraggeber Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu die Verstöße alleine zu vertreten hat.
10. Rechtserwerb und Rechtsübertragung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Corporate Tales Fabian Schmid verpflichtet alle Rechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
10.2 Sollten die Aufnahmen im räumlichen Bereich des Auftraggebers stattfinden, oder werden auf den Wunsch des Auftraggebers bestimmte Personen/Sprecher/Bilder eingesetzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet alle damit verbundene Rechte zu erwerben.
10.3 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu.
10.4 Die von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu hergestellten Inhalte des Vertrages sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Dem Auftraggeber werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind. Soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde, werden an den Auftraggeber nur die einfachen Nutzungsrechte übertragen. Alle anderen Rechte im Zusammenhang mit Tonträger/Tonspuren-, Aufführungs- und Senderechte der GEMA oder die, welche ähnlichen Organisationen zustehen, werden von Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu nicht übertragen.
10.5 Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten (Roh)aufnahmen ist verboten. Hat der Auftraggeber vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Corporate Tales Fabian Schmid. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.
10.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Auftraggeber über. Es muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden, wenn der Auftraggeber über die im Vertrag vereinbarte Nutzung des Films hinaus weitere Rechte erwerben will. Weitere Rechte oder Lizenzen, die dafür notwendig sind, müssen im nötigen Umfang und kostenpflichtig erworben werden. Beispiele hierfür sind Archivmusik oder erneute Lizenzierungen für jede Sprachversion, Buyouts von Schauspielern usw.
10.7 Bei der Verwertung der Videos/Bilder kann Corporate Tales Fabian Schmid, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz.
10.8 Der Auftragnehmer behält sich als Urheber des Werkes das Recht vor, das erstelle Video für eigene Werbezwecke zu nutzen.
10.9 Die Originaldateien verbleiben bei Corporate Tales Fabian Schmid. Sollte der Auftraggeber gegen eine Gebühr (Roh)aufnahmen erhalten haben, so ist es dem Auftraggeber untersagt die Aufnahmen in anderen Filmen/Kontexten, ohne eine ausdrückliche Einwilligung von Corporate Tales Fabian Schmid zu verwenden.
10.10 Verstöße gegen obere Punkte werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
11. Rechte Dritter
11.1 Stellt der Auftraggeber Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu bei seiner Auftragserteilung verwenden soll/kann, so gewährleistet der Auftraggeber, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
11.2 Der Auftraggeber stellt Novelly Pictures Shalom Osei-Bonsu in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Eschwege.
12.2 Es gilt deutsches Recht.
AGB Stand: 14.04.2024 ©